Latinum

Schülerinnen und Schüler mit grundständigem Latein erwerben im G8 (wie im G9) erst mit dem Bestehen der 10. Klasse und da mit mindestens der Note 4 das Große Latinum

Für alle, die das Große Latinum schon nach der 9. Klasse erwerben wollen, z.B. um den nach wie vor 3-jährigen Italienisch-Kurs (als spätbeginnende Fremdsprache) ab der 10. Klasse zu belegen, bieten wir am Ende der 9. Klasse eine Feststellungsprüfung an. Zur Vorbereitung auf diese Feststellungsprüfung wird für die 9. Klassen mit grundständigem Latein eine der beiden Intensivierungsstunden in Latein verwendet.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

  1. Die Feststellungsprüfung dürfen nur diejenigen Schülerinnen und Schüler ablegen, die das Latinum nicht auf dem "normalen" Weg erwerben können - sprich bei grundständigem Latein mit dem Bestehen der 10. Jahrgangsstufe. Dies betrifft diejenigen, die a) die spät- beginnende Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 wählen, b) ins Ausland gehen oder c) die Schule verlassen. An der Feststellungsprüfung dürfen nur die Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die im Jahreszeugnis der neunten Jahrgangsstufe in Latein mindestens die Note 4 (= ausreichend) bekommen.

  2. Wer die Feststellungsprüfung nach der Jahrgangsstufe 9 besteht und Latein nicht fortführt, erhält den Vermerk über das Latinum im Abiturzeugnis, dazu die Lateinnote der 9. Klasse.

  3. Wer die Feststellungsprüfung nicht besteht und Latein nach der 9. Jahrgangsstufe ablegt, erhält den Vermerk über das Kleine Latinum und die Lateinnote der 9. Klasse im Abiturzeugnis.

  4. Wer trotz bestandenen Latinums in der 10. Klasse Latein weiterbelegt, weil er beispielsweise einen geplanten Auslandsaufenthalt kurzfristig absagen musste, erhält die Bemerkung über das Latium sowie die Jahresfortgangsnote der 10. Klasse im Abiturzeugnis. Es gelten in Jahrgangsstufe 10 die üblichen Vorrückungsbestimmungen einschließlich des Fachs Latein. Das evtl. am Ende der 9. Klasse bestandene Latinum bleibt davon unberührt.