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Grundlagen der Elternarbeit

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler des Otto-von-Taube-Gymnasiums. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Seine Bedeutung und Aufgaben sind in Art. 65 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEuG) definiert. Dabei wird deutlich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Eltern sowie auf das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler abgestellt. „Der Elternbeirat und die Klassenelternsprecher arbeiten vertrauensvoll mit der Schulleitung und der Lehrerschaft zusammen.“ So steht es im novellierten § 113 der Gymnasialschulordnung (GSO). Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats können sich insbesondere beziehen auf:

Grundlagen der Elternarbeit
Grundlagen der Elternarbeit 2
  • Grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs
  • Die Zahl der Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben
  • Die Durchführung von Veranstaltungen
  • Fragen der schulischen Freizeitgestaltung
  • Die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse
  • Die Einführung neuer Lernmittel
  • Grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule
  • Gesundheitspflege, Berufsberatung, Jugendfürsorge im Rahmen der Schule
  • Die Einführung von Schulversuchen
  • Die Schulentwicklung und Profilbildung der Schule
  • Grundsätze zur Umsetzung des Lehrerbudgets

Außerdem ist in einigen Fällen, etwa bei der Verwendung bestimmter Lehrmittel oder zur Durchführung von Studienfahrten u. dergl., die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich.

 

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