Aufnahme in eine Förderklasse

Eine erste Orientierung für Eltern, Schülerinnen und Schüler bieten wir Ihnen beim Elternabend (Termine).
Schulleitung und Lehrkräfte informieren über grundlegende Fakten zu den Förderklassen und über die Zugangsvoraussetzungen. Wenn unser Angebot auf Ihr Interesse stößt, können Sie Ihr Kind an diesem Abend bereits unverbindlich voranmelden.
| Informationsabend für die Förderklasse | 03. Februar 2026, 19:30 Uhr | |
| allgemeiner Informationsabend für die Eltern neu eintretender Schülerinnen und Schüler | 23. April 2026, 19:30 Uhr | |
| Meldeschluss Förderklasse | 02. März 2026 | |
| Testtag Förderklasse | 06. März 2026 | |
| Tag der Offenen Tür | 15. April 2026, 16:00 Uhr - 19:00 Uhr | |
| Aufnahmetage Förderklasse | 12. und 13. März 2026 | |
| Einschreibung (Förderklasse) | Für das Aufnahmeverfahren für die Förderklasse reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen bis spätestens 02. März 2026 ein.
| |
| Probeunterricht | 19.05.2026 bis 21.05.2026 | |
| Sprechstunde des Schulleiters | nach Vereinbarung | |
| Sprechstunde des Beratungslehrers, Herr Lilla | nach Vereinbarung | |
| Sprechstunde der Schulpsychologin, Frau Bürgermeister | nach Vereinbarung | |
Unser Aufnahmeverfahren basiert auf Beobachtungen und Erkenntnissen aus:
der Grundschule
Wir benötigen
|
dem Otto-von-Taube-Gymnasium
Wir bewerten
- die Ergebnisse der Teilnahme an einem Testtag (besonderer Intelligenz- und Persönlichkeitstest in der Gruppe unter gleichen Bedingungen) bei unserer Schulpsychologin.
- die Leistungen im Aufnahmeunterricht des Otto-von-Taube-Gymnasiums.
Beurteilt werden kognitive Fähigkeiten, Teamfähigkeit und Sozialkompetenz im Gruppenunterricht in ausgewählten Bereichen.
Unterlagen bitte bis 02.03.2026 im Sekretariat abgeben (Post oder ). Der externe IQ-Test kann in Ausnahmefällen bis spätestens 12.03.26 nachgereicht werden. Über die Aufnahme in die Förderklasse entscheidet der Schulleiter. Ein Recht auf Aufnahme besteht nicht.
Für die verbindliche Anmeldung in die Förderklasse zum Einschreibungstermin (Termine) legen Sie dann bitte noch vor:
die Geburtsurkunde Ihres Kindes
das Übertrittszeugnis, in dem die Eignung für das Gymnasium festgestellt wird.
