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Meldepflichtige Krankheiten

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. 

 

Das Landratsamt Starnberg hat einige Informationen zu Kopfläusen und Infektionskrankheiten zusammengestellt.

 

Sie erfahren u.a.

  • was bei Kopflausbefall zu tun ist

  • welche Infektionskrankheiten Sie der Schule melden müssen

  • bei welchen Infektionskrankheiten weitere Dokumente an das Gesundheitsamt weitergegeben müssen, z.B. bei Influenza Labornachweise und in ärztlichen Praxen durchgeführte positive Schnelltests

  • sowie Näheres zu Symptomen, Behandlungsmöglichkeiten, Verhaltensmaßnahmen etc. 

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Kopflausbefall und bestimmte Infektionskrankheiten sind meldepflichtig!